Gebäudeversicherung

Bei der Gebäudeversicherung gehöhrt der Wasserschaden zu den wichtigsten Absicherungen mit der man seine Immobilie absichern sollte.

Ein Wasserschaden kann durch verschiedene Ereignisse eintreten:

Durch starke Regenfälle, das Hochwasser, aufsteigendes Grundwasser was in den Keller eindringt, eine defekte Wasserleitung, verursacht durch einen Riss oder ein Loch. Aber auch ein Schaden am Abwassersystem oder bei der Heizungsinstallation können einen Wasserschaden verursachen. Normalerweise tritt hier die Versicherung bei einem Schaden ein.

Der Wasserschaden ist neben dem Brand einer der schlimmstens Schäden die eine Immobilie treffen kann.

Bei welchen Schäden tritt die Gebäudeversicherung nicht ein?

Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser ist eine zusätzliche, sogenannte Elementarversicherung erforderlich.

Bei mutwillig herbeigefügten Schäden sowie durch undichte Dächer oder nicht verschlossene Fenstern. Auch weitere Schäden die von außen eindringen müssen nicht unbedingt von der Versicherung getragen werden.

Die eingetretenden Schäden durch Wasser die an Möbel, Kleidung und weiteren persönlichen Gegenständen eingetreten sind werden nicht von der Gebäudeversicherung reguliert. Hier ist die Hausratversicherung zuständig.

Abschließend ist zu sagen das auch die Höhe der Versicherungssumme ausschlaggebend ist was und in welcher Höhe ein Ersatz geleistet wird. Wichtig ist auch das sie keinen Gewinn durch einen Schaden erhalten dürfen.Fragen sie den Versicherungsvertreter ihres Vertrauens ob sie ausreichend versichert sind.

Wir wünschen ihnen eine schadenfreie Zeit! Sollte aber widererwartend ein Wasserschaden eintreten freuen wir uns ihnen helfen zu dürfen! Ihr Team der Hannes GmbH